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1. NAME UND SITZ DES VEREINS
Der Verein trägt den Namen DEUTSCHSPRACHIGE INTERNATIONALE GESELLSCHAFT FÜR EXTRAKORPORALE STOSSWELLENTHERAPIE e.V." (DIGEST e.V.). Der Verein hat seinen Sitz in Mettmann.
2. ZWECK DES VEREINS
Der Verein ist gemeinnützig und selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck und Aufgaben des Vereins sind insbesondere:
3. MITGLIEDER UND BEITRÄGE
4. BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaft endet:
5. ORGANE DES VEREINS
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
6. DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
1. Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal jährlich statt. Sie sind ferner einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder 1/5 der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Grundes die Einberufung verlangen.
2. Der Präsident oder der Generalsekretär berufen die Mitgliederversammlung schriftlich mit einer Frist von 3 Wochen ein
3. Mitgliederversammlungen müssen nicht am Ort des Vereins stattfinden.
4. Die Mitgliederversammlung wird durch den Präsidenten oder den Generalsekretär, hilfsweise durch ein anderes Vorstandsmitglied geleitet
5. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
* Änderungen der Satzung,
* die Genehmigung der Jahresrechnung,
* die Entlastung des Kassierers und des Vorstandes,
* die Wahl der Vorstandsmitglieder,
* die Aufnahme neuer Mitglieder bei Ablehnung durch den Vorstand.
6. Die Mitgliederversammlung beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit die Satzung keine andere Mehrheit bestimmt.
Anträge zu der vom Vorstand gestellten, in der Einladung bekanntgegebenen Tagesordnung, werden in der Mitgliederversammlung nur behandelt, wenn sie spätestens eine Woche vor dem Tag der Versammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift durch den gewählten Schriftführer aufzunehmen. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben.
7. DER VORSTAND
1. Der Vorstand besteht aus den nachfolgenden 6 bis 8 Mitgliedern:
1. Präsident
2. Präsident in spe
3. Generalsekretär
4. Schatzmeister
5. Schriftführer
6. Sowie 2 bis 4 weitere Vorstandsmitglieder, die innerhalb des Vorstandes besondere Aufgaben wahrnehmen.
2. Das Präsidium versieht seine Aufgaben in der jeweiligen Funktion für die Dauer eines Jahres. Die Mitgliederversammlung wählt jährlich einen neuen Präsidenten in spe, der ohne weitere Wahl nach Ablauf eines Jahres das Amt des Präsidenten übernimmt.
Die übrigen Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
3. Der Präsident und der Generalsekretär repräsentieren und vertreten, je einzelvertretungsberechtigt, die DIGEST nach außen. Der Präsident wird unterstützt und vertreten durch den Präsidenten in spe, welcher jedoch keine Vertretungsberechtigung besitzt.
Der Generalsekretär ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied, er leitet und koordiniert die Arbeit des Vereins, des Vorstandes, des Sekretariats und der sonstigen Mitarbeiter
4. Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, soweit diese nicht der Mitgliederversammlung satzungsgemäß übertragen sind.
5. Sitzungen des Vorstandes werden vom Generalsekretär nach Absprache mit dem Präsidenten oder einem seiner Stellvertreter mit einer Frist von mindestens 8 Tagen unter Nennung der Tagesordnung schriftlich einberufen.
6. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner gewählten Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Bei Beschlüssen, die das Vereinsvermögen wesentlich betreffen, kann der Schatzmeister nur mit der Mehrheit sämtlicher Vorstandsmitglieder überstimmt werden. Kann der Vorstand nicht beschlussfähig zusammentreten, kann ein schriftliches Abstimmungsverfahren zu einzelnen Punkten unter den Vorstandsmitgliedern durchgeführt werden. So getroffene Entscheidungen bedürfen der Mehrheit der Stimmberechtigten.
7. Über die Beschlüsse des Vorstandes ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Sitzungsleiter und von Schriftführer zu unterschreiben ist.
8. VEREINSVERMÖGEN
1. Das Vereinsvermögen wird gebildet aus Aufnahmebeiträgen, Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Vermögenserträgen. Das Vereinsvermögen ist bis zu seiner satzungsgemäßen Verwendung zinstragend anzulegen. Es darf nur für Vereinszwecke entsprechend der Satzung verwendet werden.
2. Die Mitglieder des Vorstandes dürfen für Ihre Vorstandstätigkeit keine Vergütung erhalten. Auslagen und Kosten sind zu erstatten.
9. GESCHÄFTSJAHR
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
10. SATZUNGSÄNDERUNGEN
Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen der 2/3 - Mehrheit der auf der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen. Die Mitgliederversammlung ist nur beschlußfähig, wenn 50% der Mitglieder anwesend sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird die Versammlung aufgehoben. Eine neue Versammlung kann an Ort und Stelle 10 Minuten später einberufen werden, ohne daß es einer gesonderten Ladung bedarf. Diese Versammlung ist sodann in Satzungsangelegenheiten mit 2/3-Mehrheit, bei sonstigen Abstimmungen mit einfacher Mehrheit beschlußfähig.
11. AUFLÖSUNG DES VEREINS
Der Verein wird aufgelöst durch Beschluß der Mitgliederversammlung. Er bedarf einer Mehrheit von 2/3 aller Vereinsmitglieder. Im übrigen gilt (section) 10 dieser Satzung entsprechend. Im Falle einer Auflösung darf das Vereinsvermögen nur gemäß dem Vereinszweck verwendet werden. Ist dies nicht möglich, darf es nur zu einem Zweck verwendet werden, dem das zuständige Finanzamt schriftlich zugestimmt hat. Im Falle einer Auflösung des Vereins erfolgt die Liquidation durch die amtierenden Vorstandsmitglieder.
Brigitte Schmitt-Tegge
Kurfürstendamm 61
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