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24.03.11 12:32 Kategorie: Patienten News

Bezahlung der Behandlung


Die extrakorporale Stosswellentherapie mit fokussierten Therapiegeräten wird von den Privatversicherungen (s. Gebührenordnung für Ärzte, S.385), von den Beihilfestellen der Länder und des Bundes und der Berufsgenossenschaft bezahlt.

Dies gilt für die Krankheitsbilder: Nicht heilende Knochenbrüche, Tennisellenbogen, Fersensporn mit und ohne Achillessehnenreizung und Kalkschulter. Die Behandlung sollte nach den DIGEST-Leitlinien (s. unter Leitlinien) von einem zertifizierten Behandler durchgeführt werden.

Die radiale Stosswellentherapie wird bei den Krankheitsbildern Tennisellenbogen, Fersensporn und Achillessehnenreizung ebenfalls bezahlt. Sie benötigt mehr Therapiesitzungen, ist aber pro Therapiesitzung dafür auch günstiger.