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Die extrakorporale Stosswellentherapie mit fokussierten Therapiegeräten wird von den Privatversicherungen (s. Gebührenordnung für Ärzte, S.385), von den Beihilfestellen der Länder und des Bundes und der Berufsgenossenschaft bezahlt. Dies gilt für die ... weiter lesen »
Brigitte Schmitt-Tegge
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